Einkommensschutzversicherung

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Die Einkommensschutzversicherung dient dazu, im Falle Ihres Todes, Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Ihrer unverschuldeten Arbeitslosigkeit Ihre Zahlungsverpflichtungen für wesentliche Lebenshaltungskosten abzusichern.

Versicherte Risiken

Todesfall
Im Falle Ihres Todes während der Dauer Ihres Versicherungsvertrags erstatten wir nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen eine Leistung in Höhe von 12 versicherten Monatsbeträgen bis zu maximal 12.000 EUR.
Arbeitsunfähigkeit
Im Falle Ihrer Arbeitsunfähigkeit erbringen wir für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Leistungen nach den folgenden Maßstäben:
  • Dauert ein Versicherungsfall wegen Arbeitsunfähigkeit 42 Tage an, erstatten wir Ihnen für jeden darauf folgenden Tag der Arbeitsunfähigkeit 1/30 des versicherten Monatsbetrags.
  • Die Leistung ist auf monatlich EUR 1.000 begrenzt.
unfreiwillige Arbeitslosigkeit
Im Falle Ihrer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit erbringen wir für die Dauer der Arbeitslosigkeit Leistungen nach den folgenden Maßstäben:
  • Dauert ein Versicherungsfall wegen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit 30 Tage an, erstatten wir Ihnen für jeden darauf folgenden Tag der Arbeitslosigkeit 1/30 des versicherten Monatsbetrags.
  • Die Leistung ist auf monatlich EUR 1.000 begrenzt.
Die Einkommensschutzversicherung

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