Art der Versicherung
Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.
Umfang der VersicherungVersichert ist der gesamte Hausrat in der versicherten Wohnung/dem versicherten Einfamilienhaus zum Neuwert. Dazu gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Wertsachen einschließlich Bargeld sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Ihr Hausrat wird in unserem Summentarif nach seinem Gesamtwert über eine individuell ermittelte Versicherungssumme festgelegt.
Unsere Produktlinie Hausrat Komfort beinhaltet bereits Schutz für die Gefahren Brand, Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Versichert sind auch die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, Kosten für provisorische Maßnahmen, Bewachungskosten, Kosten zur Datenrettung sowie Hotelkosten. Beachten Sie hierbei die bedingungsgemäßen Entschädigungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen.
Darüber hinaus bieten wir unsere Produktlinie Hausrat Komfort Club mit erhöhten Entschädigungsgrenzen an.
Zu beiden Produktlinien können Sie Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht um folgende Bausteine ergänzen.
- Elementar:
Versichert sind Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. - Glas:
Versichert sind Gebäude- und Mobiliarverglasungen am Versicherungsort. - Fahrrad:
Versichert ist der einfache Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern. - Sport:
Versichert ist der Diebstahl von Sportgeräten wie z. B. Golfausrüstungen oder Reitsattel, die dauernd außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt werden.
Mindestanforderung für die Sicherung Ihrer Wohnung gegen Einbruchdiebstahl
Alle Außentüren eines Einfamilienhauses bzw. die Wohnungseingangstür bei einem Mehrfamilienhaus sind mit einem Zylinderschloss gesichert, bei dem der Schließzylinder nicht übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist. Abweichungen oder Änderungen dieser Mindestanforderungen sind nicht zulässig und können gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Beitrag
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Beitragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können.
Obliegenheiten bei Vertragsschluss
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 19 der VHB.
Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages
Infolge von Neuanschaffungen oder Wertsteigerungen können die vereinbarte Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen nicht mehr ausreichend sein, bitte überprüfen Sie deshalb von Zeit zu Zeit Ihren Vertrag entsprechend. Bitte informieren Sie uns auch unverzüglich, wenn sich Änderungen zu Ihren Angaben im Antrag z. B. nach einem Wohnungswechsel ergeben oder wenn Ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum unbewohnt bleibt. Des Weiteren ist die versicherte Wohnung während der kalten Jahreszeit zu beheizen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 16 und 17 der VHB.
Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles
Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Welche Pflichten Sie im Schadenfall außerdem haben, können Sie in § 26 der VHB nachlesen.
Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 26 Nr. 3 der VHB.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 20 und 21 der VHB.
Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages
Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 21 Nr. 5 und § 33 der VHB.